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BGH, 26.11.2019 - 5 StR 522/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 74 StGB; § 74f StGB; § 29 BtMG
Rechtsfehlerhafte Entscheidung über die Einziehung eines für den Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks (Verhältnismäßigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 74 Abs. 1 StGB, § 74f Abs. 1 Satz 1 StGB, § 74f Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Einziehung des für den Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 74f Abs. 1 S. 1
Einziehung des für den Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 05.04.2019 - 23 KLs 20/18
- LG Potsdam, 05.04.2019 - 426 Js 51192/17
- BGH, 26.11.2019 - 5 StR 522/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15
Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der …
Auszug aus BGH, 26.11.2019 - 5 StR 522/19
Die - grundsätzlich mögliche (BGH, Beschluss vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89) - Einziehung des für den Cannabisanbau erworbenen und genutzten Grundstücks hat keinen Bestand.
- BGH, 04.02.2020 - 5 StR 637/19
Fehlende Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei der Einziehung eines Grundstücks
Dies zu erwägen, ist aber Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 5 StR 522/19 mwN). - BGH, 30.06.2020 - 6 StR 69/20
Rechtsfehlerhafte Anordnung der Einziehung eines zum Anbau von Betäubungsmitteln …
Es ist Aufgabe des Tatgerichts, dies zu erwägen, (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2019 - 5 StR 522/19; vom 4. Februar 2020 - 5 StR 637/19), so dass dem Senat eine eigene Sachentscheidung verwehrt ist.